Teilnehmende, Programmbeitragende, Gäste und externe Medienvertreter*innen der LCOY – Junge Klimakonferenz Deutschland (nachfolgend “LCOY Deutschland” genannt) und allen weiteren Veranstaltungen der LCOY Deutschland werden im Nachfolgenden als “Veranstaltungsteilnehmende” bezeichnet. “Physische Veranstaltungen” sind Veranstaltungen an vom Organisationsteam vorgegebenen Orten, zu denen Veranstaltungsteilnehmende reisen oder an denen sie anwesend sind.
§ 1 Die*der Veranstaltungsteilnehmende erkennt die folgenden AGB an. Diese AGB gelten vor, während und nach allen im Rahmen der LCOY Deutschland durchgeführten Veranstaltungen.
§ 2 Der Vertrag kommt zwischen
§ 5 Die*der Teilnehmende verpflichtet sich zur konstruktiven Beteiligung an der gesamten Veranstaltung.
§ 6 Die Verpflegungspauschale beinhaltet auf Konferenzen die Verpflegung von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag.
§ 7
§ 9 Eine Gruppe im Sinne dieser AGB sind mehrere Teilnehmende, die gemeinsam mit einer oder mehreren Person(en), der*denen die Aufsichtspflicht über die Mitglieder der Gruppe übertragen wurde, an Veranstaltungen der LCOY Deutschland teilnehmen. Die Personen, denen die Aufsichtspflicht über die Mitglieder der Gruppe übertragen wurde, werden im Folgenden als Gruppenleitung bezeichnet.
§ 10 Die Gruppenleitung ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten aller Personen der eigenen Gruppe verantwortlich, welche sie an das Organisationsteam der LCOY übermittelt.
§ 11 Die Gruppenleitung hat dafür Sorge zu tragen, die Gruppe über die AGB und die Datenschutzerklärung zu informieren sowie die Einwilligung in diese einzuholen, und akzeptiert anschließend stellvertretend die AGB und die Datenschutzerklärung für jedes Mitglied der Gruppe.
§ 12 Die Gruppenleitung ist dafür verantwortlich, dass alle Regelungen von der Gruppe eingehalten werden.
§ 13 Die Gruppenleitung ist für die Zahlung der Essenspauschale der gesamten Gruppe verantwortlich.
§ 14 Die*der Programmbeitragende darf bei physischen Veranstaltungen ausschließlich an dem/den Tag(en) eines eigenen Programmbeitrags das Konferenzgelände betreten, die Konferenz besuchen und die Verpflegung (Mittagessen und Abendessen) kostenfrei in Anspruch nehmen.
§ 15 Alle Programmbeitragenden sollten mindestens 30 Minuten vor dem jeweiligen Programmbeitrag anwesend sein (physisch oder virtuell je nach Format) und sich bei Verspätung unverzüglich beim Organisationsteam der LCOY Deutschland melden.
§ 16
§ 19 Der Gast darf bei physischen Veranstaltungen nur an dem/den Tag(en) der Einladung das Konferenzgelände betreten, die Konferenz besuchen und die Verpflegung (Mittagessen und Abendessen) kostenfrei in Anspruch nehmen.
§ 20 Alle Gäste sollten mindestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeitrag, bei dem eine Teilnahme zugesagt wurde, anwesend sein und sich bei Verspätung unverzüglich beim Organisationsteam der LCOY Deutschland melden.
§ 21 Falls eine Teilnahme als Gast nicht stattfinden kann, sollte der Gast dies inklusive einem Grund schnellstmöglich dem Organisationsteam mitteilen.
§ 22 Die*der Medienvertreter*in darf nur während der durch das Organisationsteam der LCOY Deutschland festgelegten Zeiten, ersichtlich unter www.lcoy.de/presse, oder nach individueller Absprache das Konferenzgelände betreten, nicht-öffentlichen Teilen von Online-Veranstaltungen beiwohnen oder an anderen Veranstaltungen der LCOY Deutschland teilnehmen.
§ 23 Die*der Medienvertreter*in ist verpflichtet, sich vor dem Erstellen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen beim Organisationsteam anzumelden.
§ 24 Weisungen von Mitgliedern des Organisationsteams von der LCOY Deutschland sowie des Personals der Räumlichkeiten müssen befolgt werden.
§ 25 Weitere Regeln bei Veranstaltungen der LCOY Deutschland sind:
§ 27 Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitglieder und des Organisationsteams der LCOY Deutschland vor, während und nach Veranstaltungen der LCOY Deutschland.
§ 28 Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Es besteht keine Aufsichtspflicht durch die Mitglieder des Organisationsteams der LCOY Deutschland.
§ 29 Die Erziehungsberechtigten genehmigen der*dem minderjährigen Teilnehmenden die Teilnahme an allen Veranstaltungen von der LCOY Deutschland (siehe Einverständniserklärung U18).
§ 30 Die LCOY Deutschland verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu befolgen. Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den in unserer Datenschutzerklärung geregelten Bestimmungen.
§ 31 Mit der Teilnahme an Veranstaltungen der LCOY Deutschland erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Anmeldedaten von dem Organisationsteam eingesehen und ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen der LCOY Deutschland verarbeitet werden können. Im Rahmen der Veranstaltung können Listen erstellt werden, die folgende Angaben enthalten: Name und Kontaktmöglichkeit (beispielsweise Mailadresse oder Telefonnummer) der Teilnehmenden, Programmbeitragenden und Gäste. Diese Listen können bei Bedarf den Teilnehmenden, Programmbeitragenden und Gästen der Veranstaltung ausschließlich zum Zweck der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Es findet keine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte statt.
§ 32 Von den Vertragspartner*innen werden personenbezogene Daten für die Teilnahme an der Konferenz oder an anderen Veranstaltungen der LCOY Deutschland erhoben und verarbeitet oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Vertragspartner*innen erfolgen. Die Bereitstellung der hierfür erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten ist daher vertraglich vorgeschrieben. Sofern Sie uns keine personenbezogenen Daten mitteilen, kann eine Teilnahme an Veranstaltungen der LCOY Deutschland nicht gewährleistet werden.
§ 33 Mit der Anmeldung sowie der Teilnahme an der Konferenz und anderen Veranstaltungen der LCOY Deutschland (Veranstaltungsteilnehmende sowie das Organisationsteam) oder dem Betreten des Konferenzgeländes erklären Sie sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Video und Tonmaterial von Ihnen erstellt werden kann. Sie gewähren auch die erforderlichen Rechte, um diese Bilder, Videos und Tonaufnahmen für Zwecke der LCOY Deutschland, insbesondere auch für Marketingzwecke, auf unserer eigenen Website, unseren offiziellen Social-Media Kanälen (Twitter, Facebook und Instagram), unserem YouTube-Kanal (auch als Livestream möglich) und auf Werbematerialien sowie auf Websites und Social-Media-Kanälen Dritter (beispielsweise von externen Medienvertreter*innen, Gästen, Programmbeitragenden, Teilnehmenden oder Teammitgliedern der LCOY Deutschland) zu veröffentlichen und zu speichern. Dies gilt auch, wenn Sie Textbeiträge sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen dem Organisationsteam der LCOY Deutschland bereitstellen; insbesondere übertragen Sie damit die vollständigen Rechte zur Weiterverwendung.
§ 34 Die Einwilligung in diese AGB ist freiwillig. Jedoch kann durch eine Nichterteilung oder den Widerruf der Einwilligung keine Teilnahme an der Konferenz oder anderen Veranstaltungen garantiert werden. Die Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Der Widerruf gilt nur mit Wirkung für die Zukunft. Bereits erstellte Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie produzierte Print- und Digitalmedien sowie Daten, die aufgrund von gesetzlichen Regelungen gespeichert werden müssen, sind von dem Widerruf ausgenommen.
§ 35 Der Widerruf ist schriftlich an folgende Stelle zu richten: LCOY Deutschland, ℅ Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kaiserin-Augusta-Allee 5, D-10553 Berlin
§ 36 Alle Angaben in der zugehörigen Online-Anmeldung müssen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden.
§ 37 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 17.03.2022