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AGB

Begriffserklärungen

Teilnehmende, Programmbeitragende, Gäste und externe Medienvertreter*innen der LCOY – Junge Klimakonferenz Deutschland (nachfolgend “LCOY Deutschland” genannt) und allen weiteren Veranstaltungen der LCOY Deutschland werden im Nachfolgenden als “Veranstaltungsteilnehmende” bezeichnet. “Physische Veranstaltungen” sind Veranstaltungen an vom Organisationsteam vorgegebenen Orten, zu denen Veranstaltungsteilnehmende reisen oder an denen sie anwesend sind.

Vertragsschluss und
Vertragsleistungen

§ 1 Die*der Veranstaltungsteilnehmende erkennt die folgenden AGB an. Diese AGB gelten vor, während und nach allen im Rahmen der LCOY Deutschland durchgeführten Veranstaltungen.

§ 2 Der Vertrag kommt zwischen
  1. dem Verwender, der LCOY Deutschland mit dem rechtlichen Träger BUNDjugend (Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.,Kaiserin-Augusta-Allee 5, D-10553 Berlin, vertreten durch die Bundesgeschäftsführung)
  2. und der*dem einzelnen Veranstaltungsteilnehmenden bzw. ihren*seinen Erziehungsberechtigten
zustande.

§ 3 Die*der Veranstaltungsteilnehmende bzw. ihre*seine gesetzlichen Vertretenden verpflichten sich zur Befolgung der vom Organisationsteam der LCOY Deutschland aufgestellten Regeln sowie der Hausordnung und Auflagen in den genutzten Räumlichkeiten.

§ 4 Jede*r Veranstaltungsteilnehmende hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflichtversicherung) während Veranstaltungen der LCOY Deutschland zu sorgen.

Teilnahme für Teilnehmende

§ 5 Die*der Teilnehmende verpflichtet sich zur konstruktiven Beteiligung an der gesamten Veranstaltung.

§ 6 Für die bereitgestellten Mahlzeiten auf Konferenzen, insbesondere Mittag- und Abendessen, fallen keine Kosten an.

§ 7
  1. Die*der Teilnehmende ist selbst verantwortlich für die Organisation und Bezahlung von
    1. der An- und Abreise,
    2. der Unterkunft, sofern keine Übernachtung in bereitgestellten Unterkünften genutzt wird,
    3. der Verpflegung, die über die nach § 6 bereitgestellten Mahlzeiten hinausgeht.
  2. Die gesetzlichen Vertretenden genehmigen dies für die Teilnahme.

§ 8 Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, ist grundsätzlich zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu tätigen.

Teilnahme für Gruppen

§ 9 Eine Gruppe im Sinne dieser AGB sind mehrere Teilnehmende, die gemeinsam mit einer oder mehreren Person(en), der*denen die Aufsichtspflicht über die Mitglieder der Gruppe übertragen wurde, an Veranstaltungen der LCOY Deutschland teilnehmen. Die Personen, denen die Aufsichtspflicht über die Mitglieder der Gruppe übertragen wurde, werden im Folgenden als Gruppenleitung bezeichnet.

§ 10 Die Gruppenleitung ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten aller Personen der eigenen Gruppe verantwortlich, welche sie an das Organisationsteam der LCOY übermittelt.

§ 11 Die Gruppenleitung hat dafür Sorge zu tragen, die Gruppe über die AGB und die Datenschutzerklärung zu informieren sowie die Einwilligung in diese einzuholen, und akzeptiert anschließend stellvertretend die AGB und die Datenschutzerklärung für jedes Mitglied der Gruppe.

§ 12 Die Gruppenleitung ist dafür verantwortlich, dass alle Regelungen von der Gruppe eingehalten werden.

§ 13 Die Gruppenleitung dient als Ansprechperson für das Organisationsteam der LCOY.

Teilnahme für Programmbeitragende

§ 14 Die*der Programmbeitragende darf bei physischen Veranstaltungen ausschließlich an dem/den Tag(en) eines eigenen Programmbeitrags das Konferenzgelände betreten, die Konferenz besuchen und die Verpflegung (Mittagessen und Abendessen) kostenfrei in Anspruch nehmen.

§ 15 Alle Programmbeitragenden sollten mindestens 30 Minuten vor dem jeweiligen Programmbeitrag anwesend sein (physisch oder virtuell je nach Format) und sich bei Verspätung unverzüglich beim Organisationsteam der LCOY Deutschland melden.

§ 16
  1. Alle Programmbeitragenden einer physischen Veranstaltung sollen dem Organisationsteam mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung mitteilen, ob sie vor Ort Materialien benötigen.
  2. Es besteht dabei kein Anspruch auf das Vorhandensein von Materialien vor Ort.

§ 17 Die*der Programmbeitragende bzw. ihre*seine gesetzlichen Vertretenden nehmen zur Kenntnis, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung durch das Organisationsteam festgelegt wird und eine Entrichtung nur erfolgt, wenn der Programmbeitrag vollständig gehalten wird.

§ 18 Falls der Programmbeitrag nicht stattfinden kann, hat die*der Programmbeitragende das Organisationsteam hierüber schnellstmöglich und begründet zu unterrichten.

Teilnahme als Gast

§ 19 Der Gast darf bei physischen Veranstaltungen nur an dem/den Tag(en) der Einladung das Konferenzgelände betreten, die Konferenz besuchen und die Verpflegung (Mittagessen und Abendessen) kostenfrei in Anspruch nehmen.

§ 20 Alle Gäste sollten mindestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeitrag, bei dem eine Teilnahme zugesagt wurde, anwesend sein und sich bei Verspätung unverzüglich beim Organisationsteam der LCOY Deutschland melden.

§ 21 Falls eine Teilnahme als Gast nicht stattfinden kann, sollte der Gast dies inklusive einem Grund schnellstmöglich dem Organisationsteam mitteilen.

Teilnahme als externe*r Medienvertreter*in

§ 22 Die*der Medienvertreter*in darf nur während der durch das Organisationsteam der LCOY Deutschland festgelegten Zeiten, ersichtlich unter www.lcoy.de/presse, oder nach individueller Absprache das Konferenzgelände betreten, nicht-öffentlichen Teilen von Online-Veranstaltungen beiwohnen oder an anderen Veranstaltungen der LCOY Deutschland teilnehmen.

§ 23 Die*der Medienvertreter*in ist verpflichtet, sich vor dem Erstellen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen beim Organisationsteam anzumelden.

Weisungen und Ausschlussgründe

§ 24 Weisungen von Mitgliedern des Organisationsteams von der LCOY Deutschland sowie des Personals der Räumlichkeiten müssen befolgt werden.

§ 25 Weitere Regeln bei Veranstaltungen der LCOY Deutschland sind:
  1. Niemand wird – physisch wie psychisch – verletzt oder in unangenehme Situationen gebracht (während oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der LCOY Deutschland).
  2. Es herrscht absolutes Drogenverbot (inkl. Alkohol und Zigaretten), es sei denn, es ist Gegenteiliges von der Projektleitung genehmigt.Pünktliches Erscheinen zu allen Programmpunkten ist gefordert.
  3. Während Präsenz-Programmpunkten sollen elektronische Geräte nur nach ausdrücklicher Aufforderung genutzt werden.
  4. Eventuelle Hausordnungen oder andere Regelungen der Räumlichkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der LCOY Deutschland sind einzuhalten.

§ 26 Eine Weigerung gegen die in Paragraph 20 und 21 genannten Weisungen bzw. das Nichteinhalten der Regeln kann mit einem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. Der gleiche Ausschluss kann bei Verstößen gegen Regeln, welche zur ordentlichen Durchführung der Veranstaltung führen, verhängt werden. Über den Ausschluss entscheidet die Projektleitung.

Haftungsumfang und Aufsichtspflicht

§ 27 Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitglieder und des Organisationsteams der LCOY Deutschland vor, während und nach Veranstaltungen der LCOY Deutschland.

§ 28 Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Es besteht keine Aufsichtspflicht durch die Mitglieder des Organisationsteams der LCOY Deutschland.

§ 29 Die Erziehungsberechtigten genehmigen der*dem minderjährigen Teilnehmenden die Teilnahme an allen Veranstaltungen von der LCOY Deutschland (siehe Einverständniserklärung U18).

Datenverarbeitung

§ 30 Die LCOY Deutschland verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu befolgen. Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den in unserer Datenschutzerklärung geregelten Bestimmungen.

§ 31 Mit der Teilnahme an Veranstaltungen der LCOY Deutschland erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Anmeldedaten von dem Organisationsteam eingesehen und ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen der LCOY Deutschland verarbeitet werden können. Im Rahmen der Veranstaltung können Listen erstellt werden, die folgende Angaben enthalten: Name und Kontaktmöglichkeit (beispielsweise Mailadresse oder Telefonnummer) der Teilnehmenden, Programmbeitragenden und Gäste. Diese Listen können bei Bedarf den Teilnehmenden, Programmbeitragenden und Gästen der Veranstaltung ausschließlich zum Zweck der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Es findet keine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte statt.

§ 32 Von den Vertragspartner*innen werden personenbezogene Daten für die Teilnahme an der Konferenz oder an anderen Veranstaltungen der LCOY Deutschland erhoben und verarbeitet oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Vertragspartner*innen erfolgen. Die Bereitstellung der hierfür erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten ist daher vertraglich vorgeschrieben. Sofern Sie uns keine personenbezogenen Daten mitteilen, kann eine Teilnahme an Veranstaltungen der LCOY Deutschland nicht gewährleistet werden.

Verwendung von Foto-, Video- und Tonmaterial

§ 33 Mit der Anmeldung sowie der Teilnahme an der Konferenz und anderen Veranstaltungen der LCOY Deutschland (Veranstaltungsteilnehmende sowie das Organisationsteam) oder dem Betreten des Konferenzgeländes erklären Sie sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Video und Tonmaterial von Ihnen erstellt werden kann. Sie gewähren auch die erforderlichen Rechte, um diese Bilder, Videos und Tonaufnahmen für Zwecke der LCOY Deutschland, insbesondere auch für Marketingzwecke, auf unserer eigenen Website, unseren offiziellen Social-Media Kanälen (Twitter, Facebook und Instagram), unserem YouTube-Kanal (auch als Livestream möglich) und auf Werbematerialien sowie auf Websites und Social-Media-Kanälen Dritter (beispielsweise von externen Medienvertreter*innen, Gästen, Programmbeitragenden, Teilnehmenden oder Teammitgliedern der LCOY Deutschland) zu veröffentlichen und zu speichern. Dies gilt auch, wenn Sie Textbeiträge sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen dem Organisationsteam der LCOY Deutschland bereitstellen; insbesondere übertragen Sie damit die vollständigen Rechte zur Weiterverwendung.

Widerruf

§ 34 Die Einwilligung in diese AGB ist freiwillig. Jedoch kann durch eine Nichterteilung oder den Widerruf der Einwilligung keine Teilnahme an der Konferenz oder anderen Veranstaltungen garantiert werden. Die Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Der Widerruf gilt nur mit Wirkung für die Zukunft. Bereits erstellte Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie produzierte Print- und Digitalmedien sowie Daten, die aufgrund von gesetzlichen Regelungen gespeichert werden müssen, sind von dem Widerruf ausgenommen.

§ 35 Der Widerruf ist schriftlich an folgende Stelle zu richten: LCOY Deutschland, ℅ Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kaiserin-Augusta-Allee 5, D-10553 Berlin

Schlussbestimmungen

§ 36 Alle Angaben in der zugehörigen Online-Anmeldung müssen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden.

§ 37 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 26.05.2023